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European Network of (ex-) Users and Survivors of Psychiatry: Harassment and discrimination faced by people with psycho-social disability in health services. A European survey

Der Gesetzesrahmen gegen die Diskriminierung

aus dem Jahresbericht über die Gleichbehandlung und Antidiskriminierung 2003

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bemühen sich gemeinsam, die Diskriminierung auszurotten und dem Grundprinzip der Beachtung der Grundrechte zum Durchbruch zu verhelfen. Schon bald werden in allen EU-Staaten neue Gesetze zum Schutz der Bürger in Kraft treten, denn jeder Mensch hat unabhängig von seiner Herkunft oder seinem Aufenthalts- und Beschäftigungsort ein Recht auf Fairness und Gleichbehandlung.

Im Jahr 2000 wurden europäische Gesetze – so genannte Richtlinien – verabschiedet, in denen Diskriminierungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung verurteilt wurden. Die Regierungen aller Mitgliedstaaten sind nun verpflichtet, ihre eigenen nationalen Gesetze bis Ende 2003 an diese Richtlinien anzupassen. Die Entscheidung ist jedem Land anheim gestellt, wie es dies entsprechend seiner nationalen Traditionen und Rechtssysteme am besten erreicht.

Eine der beiden einschlägigen Richtlinien betrifft die Rassengleichheit. Sie verbietet die Diskriminierung aufgrund der Rasse oder der ethnischen Herkunft und deckt die meisten Bereiche des täglichen Lebens ab, in denen eine ungleiche Behandlung vorkommen kann. Dazu gehören unter anderem der Zugang zu selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit, die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, das Arbeitsentgelt und die mit der Tätigkeit verbundenen Rechte und Vorteile. Erfasst werden jedoch auch der Zugang zu Berufsaus- und -weiterbildung, Sozialversicherungsleistungen, Gesundheitsdiensten und gleiches Recht auf den Erwerb oder die Miete von Gütern und Dienstleistungen, einschließlich Wohnraum.

Die Regierungen sind übereingekommen, die für die Einhaltung dieser Richtlinie erforderlichen Maßnahmen bis zum 19. Juli 2003 einzuführen. In einigen Ländern müssen dafür neue Gesetze erlassen werden, in anderen bedeutet dies eine Änderung bereits bestehender Gesetze. In allen Ländern müssen die Regierungen darüber hinaus eine Stelle benennen, die Personen, die aufgrund ihrer Rassenzugehörigkeit diskriminiert wurden, praktische und unabhängige Unterstützung bei der Weiterverfolgung ihrer Klage und der Durchsetzung ihres Rechtsanspruchs gewährt. Das bedeutet, dass gegebenenfalls eine Stelle zur Wahrnehmung dieser Aufgaben neu einzurichten ist.

Die zweite Richtlinie betrifft die Schaffung von gleichen Rechten und Chancen im Bereich Beschäftigung und Ausbildung, einem Schlüssel zu sozialer Anerkennung, Erfolg und Lebensqualität. Die Richtlinie verbietet daher die Diskriminierung aufgrund der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung. Diesbezüglich sind die Regierungen übereingekommen, die notwendigen Änderungen in der nationalen Gesetzgebung bis zum 2. Dezember 2003 vorzunehmen, wobei sie die Möglichkeit haben, eine Zusatzfrist von bis zu drei Jahren in Anspruch zu nehmen, um die Bestimmungen über die Diskriminierung aufgrund einer Behinderung oder des Alters umzusetzen. Wenn sie diese Zusatzfrist in Anspruch nehmen, müssen sie jedoch jährlich Bericht über die Maßnahmen erstatten, die sie zur Bekämpfung dieser Diskriminierungen ergreifen, wie auch über ihre Fortschritte im Hinblick auf die vollständige Anpassung der nationalen Gesetzgebung an die Richtlinie.

Die Schaffung einer Reihe wirksamer Antidiskriminierungsgesetze ist ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichbehandlung. Diese Gesetze bieten nicht nur diskriminierten Personen Schutz, sondern sie schaffen ein soziales Klima, das der Diskriminierung von Minderheiten bereits im Vorfeld einen Riegel vorschiebt. Mit Gesetzen allein lässt sich jedoch das gesteckte Ziel nicht erreichen. Zur Überwindung der Diskriminierung bedarf es einer Änderung der Einstellungen und des Verhaltens. Diese Notwendigkeit wurde anlässlich der Verabschiedung der Richtlinien erkannt. Daher wurde gleichzeitig ein Aktionsprogramm zur Förderung dieser grundlegenden Änderungen gestartet. Zweck des Programms ist die Unterstützung von Aktivitäten zur Bekämpfung sowohl der Diskriminierung wie der Diskriminierungsgründe. Gleichzeitig soll auf das Problem sowie die EU-weit zu seiner Bewältigung ergriffenen Maßnahmen aufmerksam gemacht werden.

Das Aktionsprogramm läuft bis 2006. Im Rahmen des Programms werden Studien finanziert, die das Verständnis im Bereich der Diskriminierung verbessern und die Einschätzung der Effektivität von Maßnahmen zur Förderung der Gleichbehandlung fördern sollen. Es finanziert EU-weit Informationsnetze zwischen Einzelnen und Organisationen, insbesondere für den gegenseitigen Austausch bewährter Verfahren. Zu guter Letzt unterstützt das Programm Aktivitäten zur Sensibilisierung der Menschen, zur Information über ihre neuen Rechte und Pflichten und zur Überwindung diskriminierender Einstellungen und Verhaltensweisen.

Zusammenfassung des Berichts

Die Veröffentlichung dieses Berichts ist Teil der Sensibilisierungsmaßnahmen des Aktionsprogramms. Im ersten Teil des Berichts werden die Grundzüge der Richtlinien und die zu einer wirksamen Bekämpfung der Diskriminierung erforderlichen Maßnahmen dargelegt. Es folgt ein Überblick über die Vorkehrungen der Regierungen der Europäischen Union zur Umsetzung der Richtlinien. Der Bericht beschreibt, welche rechtlichen Veränderungen für das Verbot der Diskriminierung vorgenommen und welche unterstützenden Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass die Opfer eine Anlaufstelle finden und eine angemessene Entschädigung erhalten. Sinn und Zweck des Berichts ist sowohl, über aktuelle Ereignisse zu informieren, als auch die Aufmerksamkeit auf besondere neue Maßnahmen zu lenken, die anderen Regierungen als Beispiel für bewährte Verfahren bei der Erreichung derselben Ziele dienen können.

Der zweite Teil wendet sich dem Aktionsprogramm zu. Es werden einige Kooperationsprojekte beschrieben, die von Personen in verschiedenen EU-Ländern zur Bekämpfung von Diskriminierungen und deren Ursachen durchgeführt werden. Der Zweck ist wiederum, praktische Beispiele für Maßnahmen aufzuzeigen, die zum Abbau von Diskriminierungen beitragen und die Chancen der Menschen fördern, ungeachtet ihrer persönlichen Eigenschaften gleich und fair behandelt zu werden. Darüber hinaus wird ein Überblick über die Aktivitäten der von dem Programm finanzierten Netzwerke von Nichtregierungsorganisationen gegeben, die EU-weit Einrichtungen im Kampf gegen verschiedene Formen der Diskriminierung miteinander verbinden.